In meiner Praxis können Sie sich mit ärztlicher Verordnung, auf Privatrezept sowie als Selbstzahler*In behandeln lassen. Behandlungen können für Privat- und Zusatzversicherte auch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Bei Fragen gebe ich Ihnen gerne Auskunft  (So erreichen Sie mich)

Ein paar Beispiele und Hinweise:

Osteopathie für Erwachsene, Säuglinge und Kinder 

Seit dem 01.01.2012 erstatten oder beteiligen sich einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse) an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen. Auf der Webseite OsteoKompass finden Sie eine Übersicht nach Krankenkassen, die anzeigt, welche gesetzlichen Kassen welche Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen.
Ich bin Mitglied im Berufsverband der Osteopathen in Deutschland.

Physiotherapie

Leistungen im Rahmen einer ärztlichen Verordnung werden gemäß der Kassenregelung abgerechnet. Kinderbobath ist eine solche Leistung, die vom Kinderarzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Heilpraktiker-Leistungen

Für Privat- und Zusatzversicherte werden die Kosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Sie werden erstattet, wenn Heilpraktikerleistungen vertraglich vereinbart sind.

Alle Leistungen erbringe ich auch für Selbstzahler*Innen. 

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